Was passiert, wenn Frauchen/Herrchen tot ist ?

 

Viele Tierbesitzer möchten schon zu Lebzeiten regeln, was mit ihrem Liebling passiert, wenn sie versterben. Dabei gilt es, einiges zu beachten.

 

 

Das Wichtigste vorab :

 

Das Testament muss komplett handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben sein.

 

 

Die wichtigsten und häufig gestellten Fragen :

 

 

Kann ich meinem Haustier etwas vererben ?

 

Nein, Tiere können nach deutschem Recht nicht erben, sie können nur vererbt werden.

( Wird ein Haustier als Erbe eingesetzt, kann das ganze Testament ungültig sein ! )

 

 

Wie kann ich mein Tier absichern, falls es mich überlebt ?

 

Tierbesitzer können z.B. einen seiner Erben im Testament verpflichten, das Tier zu pflegen und diese Auflage mit einem Geldbetrag verknüpfen. Dies könnte im Testament z.B. so formuliert werden : „Meiner Erbin (Name) mache ich zur Auflage, mein bei meinem Tod vorhandenes Haustier, derzeit meine Katze (Name), bis zu dessen natürlichem Lebensende zu pflegen. Hierfür erhält sie einmalig den Betrag von (Summe) Euro. Er ist vor der Nachlassauseinandersetzung dem Nachlass zu entnehmen.“

 

Kann ich eine Nachbarin, die nichts erben soll, mit der Tierpflege beauftragen ?

 

Ja, der Tierbesitzer muss dann aber ein Testament mit Vermächtnis verfassen und z.B. so formulieren : „Meiner Nachbarin (Name,Adresse) vermache ich meine Katze (Name). Den Erben (Name,Adresse) verpflichte ich, ihr einen monatlichen Betrag von (Summe) Euro für die Pflege meiner Katze (Name) zu zahlen. Die Tierarztkosten sind gesondert zu entrichten. Dies gilt bis zum natürlichen Ende meiner Katze.“

 

 

Testamentsvollstrecker benennen

 

Wie kann der Tierbesitzer sicher sein, dass seine Wünsche auch umgesetzt werden ?

 

Wenn der Tierbesitzer einen Testamentsvollstrecker benennt, überwacht dieser, ob die im Testament gemachten Auflagen für das Tier auch durchgeführt werden. Hierzu könnte man folgende Formulierung verwenden : „ Zur Überwachung der Auflage ordne ich Testamentsvollstreckung an. Zum Vollstrecker benenne ich (Name, Geburtsdatum,Adresse), ersatzweise soll das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker bestellen. Sollte der Vollstrecker feststellen, dass das Tier nicht ordnungsgemäß gepflegt wird, muss er einen artgerechten Pflegeplatz für das Tier finden. Die Kosten des Pflegeplatzes trägt ( Name des ursprünglich eingesetzten Tier-Pflegers).“

 

Muss der Tierbesitzer sonst noch etwas berücksichtigen ?

 

Das Testament muss komplett handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben sein.

 

Wenn der Tierbesitzer auf Nummer sicher gehen will, dass seine Wünsche nach seinem Ableben umgesetzt werden, muss er sein Testament beim Nachlassgericht verwahren lassen. Dies kostet eine einmalige Gebühr mit Auslagen und Mehrwertsteuer.